Was heißt Wahlarzt?

Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse.

In Ihrer Behandlung unterliege ich als Wahlärztin somit keiner von den Sozialversicherungsträgern auferlegten Einschränkung und Kontingentierung.

Dies bietet mir die Möglichkeit Ihrer individuellen Behandlung als Privatpatient.

Für Sie bedeutet dies:

  • kurze Wartezeiten
  • viel Zeit für ein persönliches Gespräch, Untersuchung und Behandlung.

Die von mir gestellten Honorare werden von Ihnen nach Abschluss der Behandlung bevorzugt per Bankomat bezahlt.

Das Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Sozialversicherung kann ich gerne für Sie übernehmen.

Entsprechend ihrer Sozialversicherung erhalten Sie bis zu 80% des Kassentarifs rückerstattet.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen in der Ordination jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Ihre Dr. Sonja Gaal

                 
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